PFLEGEINFOS
Informationen über die Pflegegrade
Zum Jahresbeginn 2017 sind an die Stelle der früheren drei Pflegestufen insgesamt fünf Pflegegrade getreten. Dadurch soll dem Pflegebedarf Demenzkranker und geistig Behinderter besser Rechnung getragen werden. Aufgrund dessen knüpfen die Pflegegrade nicht mehr allein, wie die bisherigen Pflegestufen, an das Ausmaß der körperlichen Einschränkungen an, sondern stellen ferner auch darauf ab, wie selbstständig die Betroffenen ihren Alltag noch bewältigen können.
Der Punktewert wird bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beziehungsweise bei privat Versicherten von einem Gutachter der MEDICPROOF bestimmt. Hierzu ist, wenn zum ersten Mal Leistungen bei der Pflegekasse beansprucht werden, ein formloser Antrag nötig. Der Gutachter sucht den Betroffenen zu Hause auf und begutachtet ihn dort. Seinen Befund leitet er dann an die Pflegekasse weiter, welche die abschließende Entscheidung trifft. Bei Pflegebedürftigen, die bereits in eine Pflegestufe eingruppiert waren, erfolgt ohne Antragstellung automatisch eine Zuweisung in den entsprechenden Pflegegrad. Demenzkranke, die über eine Pflegestufe verfügen, werden in einen um 2 Stufen höheren Pflegegrad eingruppiert.